Feinkonzept
Jugendpflege
Gemeinde Sögel
(Offene Jugendarbeit/Jugendzentrum)
1. Einführung
Bereits seit den 1990ern gibt es in Sögel einen örtlichen Jugendtreff mit einer hauptamtlichen Fachkraft. Träger des Jugendzentrums war bis 2010 der Verein „Offene Jugendarbeit Sögel e.V.“, welcher unter anderem durch die Gemeinde Sögel mitfinanziert wurde.
Im Laufe der Zeit entwickelte der Jugendpfleger im ehemaligen Bahnhofsgebäude eine Vielzahl von verschiedensten Angeboten. Im Kern bestand das Jugendzentrum aus zwei Bereichen. dem offenen Jugendtreff mit der Bezeichnung Lok (Lokomotive) und die Lagerhalle als Veranstaltungsraum für Konzerte und Discos.
Der offene Bereich wurde immer mehr zu einem Treffpunkt von Spätaussiedlern und Mitte der 2000er spitzte sich diese Situation zu. In einer Umfrage aus dem Jahr 2007 hinsichtlich des Freizeitverhaltens von Jugendlichen in Sögel mit einer Befragung an den örtlichen Schulen waren die Ergebnisse deutlich. Nur ein kleiner Teil der Sögeler Jugendlichen nutzte die Angebote im offenen Bereich und der Jugendtreff hatte des Weiteren mit vielen Vorurteilen zu kämpfen (Gewalt, Drogen usw.). Auch die Akzeptanz bei den Eltern in der Gemeinde war sehr niedrig und teilweise wurde den Kindern und Jugendlichen sogar der Besuch des Jugendzentrums verboten.
Die Gemeinde Sögel beschloss daraufhin, ein Beteiligungsprojekt mit Jugendlichen und einer externen Firma zu initiieren. Dieses Beteiligungsprojekt startete im Herbst 2008. Im Rahmen des Projektes wurden diverse Methoden (Befragung, Jugendforum u. a.) genutzt und die Ergebnisse, sprich Wünsche und Anregungen der Jugendlichen, werden in dieser Konzeption berücksichtigt.
Eine wesentliche Erkenntnis aus diesem zuvor geschilderten Prozess war die Schaffung eines neuen Jugendzentrums, welches im Gebäude der „alten Post“ im Ortskern von Sögel gefunden wurde. Diese Konzeption bezieht sich auf die Jugendarbeit im neuen Jugendzentrum „alte Post“.
Auf jeden Fall muss und soll das Jugendzentrum ein Ort der Begegnung werden und eine möglichst breite Zielgruppe durch die Inhalte ansprechen. Eine fokussierte Arbeit auf die Zielgruppe der „auffälligen“ Kinder und Jugendlichen würde langfristig zu einer Stigmatisierung des Jugendzentrums führen und ist durch präventive Maßnahmen bereits frühzeitig zu unterbinden.
In einem im Frühherbst 2008 veröffentlichten Aufsatz hat sich Prof. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) zu eben diesem Thema an die Öffentlichkeit gewandt - u. a. mit der Behauptung, dass sich in Jugendzentren „problematische Jugendliche zusammenballen“ und delinquentes Verhalten gefördert wird.
Neben dem breiten pädagogischem Angebot und einer Ansprache verschiedenster Klientel und mit einer für die Kinder und Jugendliche bindenden Hausordnung (Leitbild) wird diesen vermeintlichen Auswirkungen entgegen gewirkt. Die öffentliche Jugendarbeit/ Jugendpflege in Sögel muss bestrebt sein, einen Treffpunkt für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen und integrativ, sowie präventiv zu wirken. Dies kann und muss auch durch eine entsprechende Elternarbeit geschehen. Elternarbeit im Sinne von Förderung von Erziehungskompetenzen, aber auch zur Minimierung von Schwellenängsten gegenüber dem Jugendzentrum.
Sögel im Frühjahr 2016
Irmgard Welling Günther Wigbers
Bürgermeisterin Gemeindedirektor
Ludwig Wilmes Wolfgang Knese
Ausschussvorsitzende/r Jugendpfleger
Ausschuss für Kinder, Jugend,
Familie und Sport
2. Ausgangslage 2010
2.1 Allgemeines zum Schul-/Bildungssystem der Gemeinde Sögel
In Sögel sind alle allgemeinbildenden Schulen sowie eine Außenstelle der BBS Papenburg, Hauswirtschaftliche und Sozialpädagogische Fachrichtungen, vertreten. In den übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sögel besteht mit den Grundschulen ein wohnortnahes Schulangebot für den Primärbereich.
Im Folgenden wird mit Blick auf die primäre Zielgruppe in erster Linie auf die Förder-, Haupt- und Realschule eingegangen. Trotzdem finden auch die Kinder und Jugendlichen des Gymnasiums, der Grundschule und des Kindergartens ihre Berücksichtigung in diesem Konzept. Als Grundlage für die Zahlen ist das Jahr 2010 verwendet worden.
Die Schule am Schloss (Haupt- und Realschule) in Sögel hat insgesamt 557 Schüler/innen (295 männlich und 262 weiblich). Pro Jahrgang sind circa 100 Schüler/innen. In den Realschulklassen sind durchschnittlich 26 Schüler/innen und in den Hauptschulklassen durchschnittlich 17 Schüler/innen. Die Schule verfügt über zwei Schulsozialarbeiterinnen, welche zum einen 15 Stunden und zum anderen Vollzeit in der Woche an der Schule tätig sind. Das Einzugsgebiet der Schule ist die Samtgemeinde Sögel mit ihren ländlich geprägten sieben Mitgliedsgemeinden. Das Einzugsgebiet bedingt (wie bei den anderen Schulen auch), dass etwa 60 % der Schüler/innen Fahrschüler/innen sind.
Die Erich Kästner Schule Sögel ist eine Förderschule L (Lernen) und hat insgesamt 114 Schüler/innen (71 männlich und 43 weiblich). Die Klassenstärke beträgt 6-12 Kinder und es werden die Klassen 1 – 9 unterrichtet. Die Schule hat keine/n Schulsozialarbeiter/in. Das Einzugsgebiet umfasst neben der Samtgemeinde Sögel die umliegenden Samtgemeinden Werlte und Lathen. Ein Großteil der Schüler/innen sind somit Fahrschüler*. Der Anteil an Spätaussiedlern und Migranten ist etwas höher als bei den anderen Schulen und liegt bei 20-25%.
Beide Schulen sind offene Ganztagsschulen mit einem warmen Mittagessen und freien Angeboten im Nachmittagsbereich. Dieser Bereich und auch teilweise der Vormittagsunterricht bieten für die Jugendpflege viele Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten.
*Fahrschüler meint in diesem Zusammenhang den Transport mit Schulbussen
Das Hümmling Gymnasium ist mit 846 Schüler/innen (479 weiblich und 367 männlich) die zahlenmäßig stärkste Schule. Jedoch sind das Einzugsgebiet und die Altersspanne der Schüler/innen auch um einiges größer. Deutlich wird hier der höhere Anteil an Schülerinnen.
Die Bernhardschule Sögel als Grundschule in Form einer offenen Ganztagsschule hat insgesamt 266 Schüler/innen.
Neben den zuvor genannten Schulen soll hier auch noch auf die örtlichen Tageseinrichtungen für Kinder wie das Familienzentrum St. Jakobus und dem Kindergarten Arche Noah hingewiesen werden. Das Familienzentrum verfügt über 6 Gruppen mit insgesamt um die 143 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren. Die Arche Noah hat 5 Gruppen mit insgesamt 95 Plätzen (davon 3 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen). In Bezug auf die Familien- und Elternberatung in diesen Einrichtungen sind das Familienzentrum und der Kindergarten Arche Noah auch für diese Konzeption und die spätere relevant. Ein enger Austausch wird angestrebt und mögliche Kooperationen berücksichtigt.
Hinsichtlich der Berufsvorbereitung, bzw. Berufsausbildung gibt es unter anderem das A & W Bildungszentrum. Im Auftrag der Agentur für Arbeit Leer führt A + W die integrative Ausbildung am Standort Sögel durch. Ebenfalls werden Weiterbildungen, Trainings und Umschulungen und weitere Angebote (z. Bsp. Jugendwerkstatt u. a.) vorbehalten.
Neben dieser Einrichtung gibt es auch noch das Bildungswerk der niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH BNW, welche ebenfalls Jugendliche bei der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung vorbereitet und begleitet. Insgesamt sind ca. 40 Teilnehmer im Alter von 15 bis unter 25 Jahren pro Jahr in den Maßnahmen von BNW.
Für die schulische Berufsausbildung gibt es in Sögel (wie zuvor bereits erwähnt) eine Berufs- und Berufsfachschule mit Hauswirtschaftlicher und Sozialpädagogischer Fachrichtung (Aussenstelle der BBS Papenburg). In wieweit hier später Überschneidungen und Kooperationen stattfinden, muss sich im Einzelfall ergeben.
2.2 Beschreibung und Analyse der Situation
a) Situations-/ Umfeld-/ Sozialraum- und Lebensweltanalyse
In der Gemeinde Sögel gibt es keinen sozialen Brennpunkt im klassischen Sinne. Zwar kommt es in einigen Wohngebieten zu häufigeren Ansiedlungen von Familien aus der Zielgruppe der sozial Schwachen, Spätaussiedlern und Migranten, aber 100%ige Merkmale von sozialen Brennpunkten sind in der Kommune aktuell nicht zu finden.
In der folgenden Sozialraumanalyse wird die Samtgemeinde Sögel als wahrscheinliches Einzugsgebiet betrachtet. Unabhängig davon ist die Jugendpflege in erster Linie für die und in der Gemeinde Sögel tätig.
Die Samtgemeinde Sögel hat insgesamt 16.010 Einwohner (Stand: 01.07.2011). Diese Einwohner sind auf einer Fläche von 285,71 km² verteilt, wobei die Gemeinden die Ballungszentren bilden. Die Gemeinde Sögel, als zentrale Kommune in der Samtgemeinde, hat 7.034 Einwohner und ist die größte Gemeinde im Samtgemeindeverbund.
Alle Schulen sind gekennzeichnet durch eine hohe Anzahl an Fahrschülern/innen. Das bedeutet auch, dass neben dem Schulhof ebenfalls die Bushaltestelle als ein wichtiger Sozialraum der Schüler/innen angesehen werden muss. Viele der Fahrschüler/innen haben nur über den Schulbustransport die Möglichkeit an Angeboten in der zentralen Gemeinde teilzunehmen.
Hinsichtlich der Lebenswelt der Jugendlichen in den Kommunen ist sicherlich der Aspekt der Berufswahl und späteren Möglichkeit zur Ausübung des Berufes ein großes Thema. Diesbezüglich birgt der Übergang von Schule in den Beruf eines besonderen Augenmerks. Dies beinhaltet neben der klassischen Berufsberatung auch weitere Bereiche, wie etwa der eigenen Darstellung in der Öffentlichkeit, z. B. in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagramm u. a.). Hier ist eine steigende Beteiligung der Schüler/innen festzuhalten und in vielen Fällen auch eine übertriebene und selbstschädigende Darstellung im Internet. Neben dem direkten Zusammenhang zur Berufswahl, also der anstehenden Bewerbung, ist dies ebenfalls ein wichtiger Bereich der Lebenswelten von Jugendlichen. Umfragen an den Schulen haben gezeigt, dass immer mehr Schülern/innen durch eigene Internetseiten, Beiträge/Profilseiten in Netzwerken/ Foren und/oder Bildern/ Fotos usw. im Internet vertreten sind. Die Folgen, rechtlichen Grundlagen (z. B. Impressumspflicht, Recht am Bild usw.) und Gefahren sind den Schülern/innen jedoch kaum oder gar nicht bekannt.
Neben dem zuvor genannten Übergang Schule – Beruf bilden aber auch andere Transitionen, wie der Übergang KiTa – Grundschule u. a. einige Problemlagen und schwierige Momente im Leben der Heranwachsenden.
Zur Lebenswelt von Jugendlichen gehören heutzutage auch Statussymbole wie Mobiltelefon oder (Marken-) Kleidung. Mit Blick auf Mobbing und Ausgrenzung nimmt auch dieser Aufgabenbereich zu und soll eine Beachtung im Konzept finden.
In Bezug auf soziale Interaktionsformen treten vermehrt Auffälligkeiten im Sozialverhalten, Schulabstinenz und Vandalismus auf. Dies beinhaltet auch eine Schieflage im emotionalem Empfinden und der eigenen Wahrnehmung (sowohl körperlich als auch kognitiv) bei den Kindern/Jugendlichen. Folgen derartiger Verhaltens- und Eigenwahrnehmung sind z. B. (Cyber-Mobbing, Happy Slaping (Gewaltvideos auf den Handys etc.) und Übergriffe, sowie Diskriminierung. Dem gegenüber stehen als Folgen natürlich auch die Opfer mit Minderwertigkeitsgefühlen, niedrigem Selbstbewusstsein, geringem Selbstwertgefühl („Ich-Stärke“) und anderen Problemlagen. Auch ist vereinzelnd ein niedriges Arbeits- und Lernverhalten erkennbar. Die Schule als Sozialraum ist für einen Teil der Schüler/innen unattraktiv und Zukunftsperspektiven sind kaum oder mittelmäßig vorhanden.
Die Samtgemeinde Sögel beteiligt sich aktuell am so genannten CTC (Communities that cares) Projekt, welches anhand einer Schülerumfrage und einem Quellenbuch (Statistiken, Straftaten etc.) vorhandene Risikofaktoren und unzureichende Schutzfaktoren ermittelt und mit einem konkreten Aktionsplan diese Faktoren bearbeiten wird. In der aktuellen Schülerumfrage im Rahmen von CTC wurde unter anderem das Familienmanagement als ein zentrales Problemfeld erkannt. Dies bezieht sich in erster Linie auf mangelnde, unzureichende und kontraproduktive Erziehungsstile, Einstellungen und Problemlösungen in Familien. Indirekt bilden somit (neben den primären Adressaten) auch Eltern einen wichtigen Aspekt innerhalb der Jugendarbeit vor Ort.
Bezüglich der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sind in der Gemeinde Sögel eliebte Freizeitangebote wie Kino, Diskotheken etc. nur mit dem Auto und nur in Ausnahmefällen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.
Hinsichtlich öffentlicher Angebote gibt es neben einer Vielzahl von Sportplätzen und Turnhallen ein Freibad, einen Skaterplatz und diverse andere Angebote. Während der Sommerferien bietet die Samtgemeinde Sögel im Verbund mit den Samtgemeinden Nordhümmling und Werlte ein üppiges Ferienangebot mit einer Vielzahl von teilweise kostenlosen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung an.
b) Zielgruppenanalyse
Der Anteil der Spätaussiedler liegt in der Gemeinde Sögel bei ca. 8,5%. In der letzten Erhebung im Jahr 2008 waren es 1.331 Spätaussiedler. Der Anteil der Migranten in der Samtgemeinde Sögel liegt bei ca. 11,8% und entspricht 1.868 Personen. Innerhalb dieser Personengruppe werden allerdings auch zum Teil Spätaussiedler aufgeführt. Der Anteil der Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren liegt bei 149 Personen. Dies entspricht in etwa 15 Kindern/Jugendlichen pro Jahrgang. Bei einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke von ca. 100 Kindern/Jugendlichen sind dies ca. 15%. Dieser höhere Wert bei den Kindern lässt sich darauf zurückführen, dass innerhalb dieser Gruppe mehr kinderreiche Familien vorhanden sind.
Festzuhalten bleibt somit, dass aus der Zielgruppe der 6-15jährigen mindestens 15-20 % aller Schüler/innen der ordinären Zielgruppe zugeordnet werden können. Dieser Anteil liegt bei einigen Klassen sogar über 20% und führt entsprechend zu anderen/ weiteren Problemen innerhalb der Schule und darüber hinaus auch außerhalb der regulären Schulzeit.
Insgesamt sind aktuell ca. 450 Personen, die laufenden Leistungsbezug gem. Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten (Hartz IV) bei der Samtgemeinde Sögel gemeldet. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 3% an der Gesamtbevölkerung. Auch in dieser Gruppe finden sich überproportional viele kinderstarke Familien, so dass hier sicherlich von einem Anteil der Schüler pro Jahrgang von mindestens 5-8% ausgegangen werden kann. Die Arbeitslosenzahlen für die unter 25 Jährigen sind von 2003 bis 2008 rückläufig und zwar von 88 Personen in 2003 auf 43 Personen im Jahr 2008. In der Gemeinde Sögel lebten in 2008 von den 43 arbeitslosen Personen insgesamt 28.
Im Jahr 2009 wurden für die Samtgemeinde Sögel insgesamt 103 Verfahren, bzw. Anklageschriften im Rahmen der Jugendgerichtshilfe aufgelistet. Die Zahl der 7-17jährigen lag hierbei bei 54 und die über 18jährigen bei 50 Personen. Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes (Emsland) berät, betreut und unterstützt Jugendliche von 14 – 18 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Im Jahr 2010 waren dies 72 und im Jahr 2009 155 Jugendliche. Im Durchschnitt der letzten Jahre waren es immer um die 100 Jugendlichen, die betreut wurden. Ausgehend von diesen Zahlen kann man davon ausgehen, dass pro Jahrgang in den älteren Jahrgängen circa 8 Jugendliche strafrechtlich aufgefallen sind. In 2010 waren die strafrechtlichen Verstöße vor allem im Bereich Verkehrsdelikte und Diebstahl. Nötigungs- und Sittlichkeitsdelikte wurden in den letzten beiden Jahren in Sögel nicht festgestellt.
In Bezug auf Alkoholintoxikation bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 15 – 18 Jahren wurden in 2009 insgesamt 7 männliche und 3 weibliche Jugendliche im Krankenhaus aufgenommen. Allerdings beinhaltet dieser Wert womöglich auch Jugendliche aus anderen Samtgemeinden, die in Sögel eingeliefert, bzw. behandelt wurden.
Hinsichtlich der sozialpädagogischen Familienhilfe (inkl. Ambulanter Dienste) gem. § 31 SGB VIII wurden in Sögel insgesamt 56 Familien betreut. Der größte Anteil lag bei den Familien mit Kindern im Alter von 7-17 Jahren und zwar bei 44 Familien. Hilfen zur Erziehung wurden in 2010 36 stationär und 72 ambulant in Sögel durchgeführt. Die Hilfen zur Erziehung sind in den letzten Jahren leicht ansteigend (2005: 68; 2006: 92; 2007:94 2008: 82; 2009: 112; 2010: 108). Dieser Trend ist auch emslandweit zu beobachten.
c) Bestand
Die Samtgemeinde Sögel weist in nahezu allen Gemeinden eine Jugendarbeit der katholischen Kirchengemeinden auf. In den jeweiligen Gemeinden sind viele Kinder und Jugendliche in der katholischen (Land-) Jugend organisiert und arbeiten teilweise ehrenamtlich als Jugendleiter oder anderem mit. Die Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus Sögel verfügt mit dem St. Jakobus Haus und einer hauptamtlichen Mitarbeiterin für eine zentrale Anlaufstelle vieler Kinder und Jugendlichen. Die Öffnungszeiten des Jugendheims St. Jakobus sind angemessen und zusätzliche Freizeitangebote werden ebenfalls vorbehalten.
Neben der katholischen Kirchengemeinde gibt es auch die Ev.-luth. Markusgemeinde Sögel, die ebenfalls über ein Jugendheim verfügt. Durch ehrenamtliche Teamer und den Pastor werden diverse Angebote vorbehalten. Ein wöchentliches Treffen und weitere angemessene Aktivitäten (Fahrten etc.) werden hierdurch abgedeckt.
Bezüglich hauptamtlicher Jugendarbeit gibt es in der Gemeinde Sögel verschiedene Angebote. Zunächst wie bereits erwähnt die Mitarbeiterin des Kath. Jugendheims und darüber hinaus einige hauptamtliche Schulsozialarbeiter und Sozialpädagogen in anderen Einrichtungen (z. B. beim Kreissportbund Emsland mit Sitz in Sögel). Des Weiteren gibt es in der Gemeinde Sögel ein Mädchencafé mit hauptamtlichen Mitarbeitern. Jedoch sind die Öffnungszeiten eingeschränkt.
Neben dem bereits genannten Kreissportbund Emsland mit der Sportschule Emsland und einer Vielzahl von Lehrgangsangeboten gibt es in der Gemeinde Sögel die Jugendbildungsstätte Marstall Clemenswerth. Dort werden ebenfalls eine beachtliche Zahl an Lehrgängen und Angeboten vorbehalten. Die Bildungsstätte verfügt über eine moderne Küche und 104 Betten, sowie diverse Seminarräume. Seit Jahren werden in der Bildungsstätte erfolgreich Jugendleiter aus- und fortgebildet. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über ein vielfältiges Vereinsangebot (Sportvereine, Musikvereine, Jungfeuerwehr u. a.).
Weitere Jugendhilfeangebote sind nur rudimentär zu finden (z. B. Drogenberatung u. a.). Diese Angebote werden kreisweit oder von den größeren Städten im Kreis Emsland koordiniert und angeboten. Einen kreisweiten Jugendhilfeplan gibt es für das Emsland nicht!
Alle Schulen haben ein freiwilliges Ganztagsangebot (offene Ganztagsschulen) und die Möglichkeit zu einem warmen Mittagessen. An der Förderschule wird darüber hinaus eine Hausaufgabenbetreuung in der Mittagszeit durchgeführt. Die Nachmittagsangebote enden zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr. Alle Schulen haben vielfältige Angebote im Nachmittagsbereich. Tendenziell sind hier viele Bewegungs- und Sportangebote zu finden.
Bezüglich präventiver Projekte und Angebote sind alle Schulen gut aufgestellt und es wird eine Vielzahl derartiger Inhalte, z. B. Sucht-, Gewalt- und Kriminalprävention durchgeführt.
2.3 Zusammenfassung und Bündelung der Analyse zu 2.2 a-c
Hier lässt sich vor allem festhalten, dass durch die ländlichen Strukturen und den damit verbundenen dezentralen (emslandweiten) Angebotsstrukturen eine Ausgestaltung der Angebote in vielerlei Hinsicht als umfangreich bezeichnet werden kann.
Hinsichtlich des Bedarfs kann sowohl aufgrund der zuvor dargestellten Strukturen und Angebote, als auch aufgrund der Ergebnisse aus der Jugendbeteiligung ein immenses Handlungsfeld festgehalten werden. Dies beinhaltet zum einen den großen Bereich des Angebotsmanagements und darüber hinaus die außerschulische Bildung mit dem Fokus auf neue Medien, jugendkulturelles Engagement (Ehrenamt), Persönlichkeitsbildung und auch Transitionen, wie etwa die Übergänge Kindergarten - Grundschule – weiterführende Schulen - Ausbildung.
Ein Blick auf die Zahlen unter Punkt 2.2 a) und b) zeigt deutlich, dass hinsichtlich der Zielgruppe genügend Handlungsbedarf in vielschichtiger Weise vorhanden ist. Vor allem an der Förderschule und der Hauptschule (in der Schule am Schloss) wird dies statistisch gesehen sehr deutlich, wobei auch die Realschule eine Vielzahl von aktuellen Problemlagen aufweist und genügend Handlungsfelder unter Berücksichtigung der primären Aufgabe von Jugendpflege vorhalten. Darüber hinaus haben sowohl die aus 2007 stammende Umfrage zum Freizeitverhalten der Jugendlichen in Sögel als auch die Ergebnisse aus dem Jugendbeteiligungsprojekt den Bedarf deutlich gemacht. Und dieser Bedarf wurde nicht nur von der primären Zielgruppe geäußert. Ein Großteil der beteiligten Jugendlichen gehört nicht der Zielgruppe der sozial Schwachen an.
Unabhängig von der primären Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien, Spätaussiedlern und Migranten wird die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf präventive Angebote, Außerschulische Bildung und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch als Ganzes gesehen werden. Der präventive Grundgedanke, bereits im Kindesalter pädagogische Angebote vorzuhalten, muss sich in der Arbeit der offenen Jugendarbeit wieder spiegeln.
3. Zu lösende Probleme - Bedarfe – Ziele
3.1 Leitziele der offenen Jugendarbeit in Sögel
Folgende Leitziele berücksichtigt die Jugendpflege/ offene Jugendarbeit:
- Möglichkeit der Teilnahme und Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen in Sögel. Nationalität, Geschlecht, Konfession und Milieuzugehörigkeit sind keine Kriterien für Teilnahme und Beteiligungsmöglichkeiten.
- Raum- und eine Programmgestaltung mit Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, so dass sie sich darin selbst wieder finden und ausdrücken können.
- Integration von Kindern und Jugendlichen, die eher am Rande der Gesellschaft stehen.
- Beitrag zum Bildungsauftrag des Staates. Dieser Beitrag siedelt sich im so genannten „Nichtformellen Bildungsbereich“ an (freiwillig, geplant, unzensiert).
- Persönlichkeitsbildung, (Selbst-) Verantwortungsübernahme/ Selbstorganisation, Konfliktfähigkeit, Medienkompetenz und den kontrollierten Umgang mit Suchtmitteln
- Schaffung von jugendkulturellen Angeboten und Förderung der Jugendkultur.
- Sensibilisierung für politische und soziale Fragestellungen im sozialen Nahbereich und Ermutigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement (Ehrenamt u. a.).
- Unterstützung von Eltern/Sorgeberechtigten in Erziehungsfragen und Installation von so genannten Erziehungspartnerschaften zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
- Angebot zur sinnvollen Freizeitgestaltung.
- Schwellenängste minimieren und frühzeitige Bindung an das Jugendzentrum und die Person des Jugendpflegers.
- Schaffung von repressionsarmen (Frei-) Räumen zur Selbstfindung, Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung des Selbstbewusstseins/ Selbstverantwortung.
- Beratung und mögliche Weiterleitung an entsprechende Beratungsstellen.
- Vernetzung lokaler Akteure aus dem Bereich der Jugendarbeit und Schaffung von Kooperationen.
3.2 Bedarfsfeststellungen
Das Jugendbeteiligungsprojekt hat deutlich gemacht, dass ein großer Bedarf im Bereich der offenen Jugendarbeit für Sögel vorhanden ist. Ebenso zeigen die zuvor genannten Punkte, dass eine sinnvolle Freizeitgestaltung, präventive Angebotsstrukturen, Beratung und Begleitung, Schaffung von jugendkulturellen Veranstaltungen u. a. mehr als angebracht und sinnvoll sind.
Die Schwerpunkte aus den Ergebnissen der Sozialraum- und Bedarfsanalyse sowie des Beteiligungsprojektes stellen hierbei fünf Bereiche dar:
3.2 Bedarfsfeststellungen
Das Jugendbeteiligungsprojekt hat deutlich gemacht, dass ein großer Bedarf im Bereich der offenen Jugendarbeit für Sögel vorhanden ist. Ebenso zeigen die zuvor genannten Punkte, dass eine sinnvolle Freizeitgestaltung, präventive Angebotsstrukturen, Beratung und Begleitung, Schaffung von jugendkulturellen Veranstaltungen u. a. mehr als angebracht und sinnvoll sind.
Die Schwerpunkte aus den Ergebnissen der Sozialraum- und Bedarfsanalyse sowie des Beteiligungsprojektes stellen hierbei fünf Bereiche dar: (Grafik online nicht verfügbar)
4. Theoretische Grundlagen
In der sozialen Arbeit finden sich eine Vielzahl von theoretischen Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Vernetzung und anderen Bereichen. Dies berücksichtigend muss für die verschiedenen Mikroprojekte, Angebote und Aufgabenbereiche individuell ein jeweiliger Ansatz (oder mehrere Ansätze) Verwendung finden.
Grundlage der Arbeit sind die klassischen Methoden der Sozialarbeit:
2. (sozialer) Gruppenarbeit zur Stärkung der Sozialkompetenzen, sowie Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen und
3. Gemeinwesenarbeit mit einem (sofern möglich) jeweils systemischen Ansatz.
Hinzu kommt, sofern notwendig, das Fallmanagement (auch Case Management genannt), welches das Individuum gezielt unterstützen und fördern soll. Darüber hinaus finden auch Elemente der Netzwerkarbeit, Erlebnis- und Medienpädagogik und andere ihre Anwendung. Wichtig ist ein jeweils pragmatischer Handlungsansatz aus evtl. unterschiedlichen Methoden.
Die Arbeit der Fachkraft soll Lebenswelt- und Sozialraumorientiert sein und auch die Interessen der Zielgruppe berücksichtigen. Dies kann durch Methoden aus dem Bereich der Jugendbeteiligung und anderen Partizipationsformen umgesetzt werden. Dieser Bereich muss kontinuierlich und nachhaltig angelegt sein und immer wieder Berücksichtigung in der täglichen Arbeit finden. Auch kann ein individueller Gemeinwesenbezug auf Ortsteile zum Tragen kommen, z. B. in der Mithilfe zur Organisation von Straßenfesten, Sportfesten, Turnieren u. a. zur Förderung des Miteinanders, der Selbstorganisation und des gesellschaftlichen Engagements.
In der direkten Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern/ Sorgeberechtigten ist Klienten zentriert und auch Prozess orientiert vorzugehen. Dies widerspricht nicht den zuvor gemachten Zielformulierungen, vielmehr ist hiermit gemeint, dass das Klientel in seiner individuellen Situation Berücksichtigung finden muss und dass durch Beratung und Begleitung nicht nur pädagogische Ziele im Fordergrund stehen, sondern auch mögliche Ergebnisse, die dieser Prozess bedingt. Das kann bedeuten, dass aus dem Prozess heraus die pädagogische Arbeit bestimmt wird und nicht das konkrete Ziel die pädagogische Arbeit vorgibt.
5. Handlungsprogramm: Maßnahmen, Projekte, Angebote
6. Rahmenbedingungen, Ressourcen
Die offene Jugendarbeit Sögel hat ihren Sitz im Jugendzentrum „Alte Post“ am Marktplatz im Ortskern von Sögel (Anschrift: Am Markt 9, 49751 Sögel). Das Gebäude wurde eigens für das Jugendzentrum renoviert und ein Neubau an das alte Gebäude angebaut. Die Außenanlage ist teilweise vom Jugendzentrum nutzbar. Hier besteht unter anderem die Möglichkeit mit den Jugendlichen zu grillen, oder auf einer Terrasse zu sitzen.
Sowohl vor als auch hinter dem JuZ befinden sich genügend Parkplätze. Das JuZ verfügt über zwei Haupteingänge (vorne und hinten), sowie einen Seiteneingang von der Küche zur Terrasse. Für den offenen Treff wird der Haupteingang zum Marktplatz hin geöffnet. Der Hintereingang ist bei Veranstaltungen im Kellergeschoss geöffnet.
Das JuZ „Alte Post“ hat im Erdgeschoß einen offenen Bereich, der in das Computercafé und den Aktivbereich aufgeteilt ist. Hinzu kommt eine große Küche mit Tresen (Durchreiche). Die Durchreiche verfügt über eine Scheibe, welche bei Bedarf geöffnet oder geschlossen werden kann. Für die Gruppenarbeit und Sitzungen stehen ein kleinerer Gruppenraum und ein (2. Gruppen-) Konferenzraum zur Verfügung. Der Gruppenraum steht jugendlichen Gruppen in Absprache mit dem Jugendpfleger zur Verfügung. Er ist ausgestattet mit einer Sitzecke, einem Fernseher und diversen Spielen (sowohl Gesellschaftsspiele, Brettspiele, wie auch Computerspiele).
Der sanitäre Bereich ist wie üblich nach Geschlechtern aufgeteilt und zudem gibt es eine Behindertengerechte Toilette, welche auch als WC für Bedienstete genutzt wird.
Im Keller des JuZ befindet sich der multifunktionale Veranstaltungsraum, welcher für Konzerte, Discoabende und andere Angebote zur Verfügung steht. Des Weiteren gibt es einen kleinen Raum im Keller, der als Lager, Werkstatt und evtl. als Tonstudio (Regieraum) genutzt werden kann. Ein weiterer Raum dient als Abstellraum, bzw. als Bühnenaufgang bei Veranstaltungen. Eine fest eingebaute Theke mit einem Bereich zur Lagerung der Getränke ist ebenfalls vorhanden.
Über ein Treppenhaus gelangen die Gäste in den Keller. Ein direkter Fluchtweg ist im Keller vorhanden. Dieser Fluchtweg wird auch für Lieferungen u. a. genutzt. Von außen führt eine Rampe an die Außentür zum Kellerbereich. Diese Rampe ist auch gleichzeitig der Behindertengerechte Zugang zum Veranstaltungsraum. Die folgenden Grafiken zeigen einen groben Raumplan des Jugendzentrums mit den verschiedenen Bereichen:
Das Jugendzentrum kann in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden, welche durch Türen trennbar sind. Dadurch ist es möglich, den offenen Betrieb im Erdgeschoss zu gewährleisten und bei Veranstaltungen lediglich den Veranstaltungsraum und die Toiletten zugänglich zu machen. Um die beiden Hauptbereiche auch namentlich aufzuteilen, wird der Jugendtreff im Erdgeschoß als „Offener Treff - Alte Post“ bezeichnet und der Veranstaltungsraum als „Packhalle – Alte Post“. Die Küche mit der Durchreiche erhält den Namen „Schalter“.
Das Jugendzentrum verfügt über eine Vielzahl von Medien (z. B. Beamer, Musikanlagen u. a.). Eine Inventarliste wird vom Jugendpfleger geführt und kontinuierlich fortgeführt. Langfristig soll der Veranstaltungsraum mit einer eigenen so genannten Backline ausgestattet sein. Dies bedeutet, dass das Jugendzentrum über ein eigenes Schlagzeug, eigene Boxen für Gitarren und Bass, eine Gesangsanlage und weitere Technik verfügt. Diese Backline würde bei Konzerten genutzt und dazu führen, dass die anreisenden Musiker weniger eigenes Equipment mitbringen müssten und zudem könnten Bands aus Sögel den Veranstaltungsraum in der Woche als Übungsraum nutzen. Dies dann jeweils abwechselnd an festgelegten Tagen. Darüber hinaus kann im Veranstaltungsraum ein kleines Tonstudio eingebaut werden, welches die Möglichkeit bietet einfache Aufnahmen von Konzerten, Musikgruppen und anderem zu machen.
Die Offene Jugendarbeit ist mit einem Sozialarbeiter/in (Sozialpädagogen/in) in Vollzeit besetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Das Büro des Jugendpflegers ist im Jugendzentrum und verfügt über die notwendige Ausstattung (Computer, Telefon etc.).
Die Wochenplanung und Arbeitszeiten sehen wie folgt aus:
Montag: 10.00 – 18.00 Uhr 7,5 Stunden Verwaltungstätigkeiten, Vorbereitungen und Planungen, Arbeitskreise, Gespräche, Netzwerkarbeit, Koordination usw. Ab 14.00 Uhr Öffnung des Treffs
Dienstag: 12.00 – 21.00 Uhr 8,5 Stunden Vorbereitungen, Koordination und Verwaltungsarbeit ab 16.00 Uhr offener Treff mit Betreuung, Gruppenarbeit u. a.
Mittwoch: 8.30 – 16.30 Uhr 7,5 Stunden Vormittags Elternarbeit, Beratung und Vorbereitung Evtl. Unterrichtseinheiten an Schulen Nachmittags Ganztagsangebote im JuZ
Donnerstag: 12.00 – 21.00 Uhr 8,5 Stunden Vorbereitungen, Koordination und Verwaltungsarbeit ab 16.00 Uhr offener Treff mit Betreuung, Gruppenarbeit u. a.
Freitag: 1. Freitag im Monat 16.00 – 23.00 Uhr 6,5 Stunden Sonstige Freitage 8.00 – 14.00 Uhr 6 Stunden Vorbereitungen, Koordination und Verwaltungsarbeit Kooperationen mit Schulen im Vormittagsbereich Offener Treff mit Betreuung, Gruppenarbeit u. a. am 1. Freitag
Freitage/Samstage: z. B. Konzerte, Discoabende u. a. pro Woche ca. 3,5 Stunden
Durch diese Wochenplanung ergeben sich folgende Arbeitsschwerpunkte, welche sich mit dem aus dem Beteiligungsprojekt hervorgegangenem Konzeptpapier decken:
Offener Jugendtreff/ Jugendarbeit 19-20 Std. ca. 50%
Kooperationen/ Außerschulische Bildung/ Netzwerkarbeit 10-12 Std. ca. 30%
Fortbildung und Verwaltungsarbeit 8-9 Std. ca. 20%
Für die pädagogische Arbeit und anderen Kosten steht der offenen Jugendarbeit pro Jahr ein Etat in Höhe von 5.000 € zur Verfügung. Dieser Etat wird zur besseren Übersicht in pädagogischer Etat und Sachetat aufgeteilt. In der folgenden Tabelle ist eine vorläufige Auflistung verschiedenster Ausgaben und Kosten zu sehen.
Allgemeine Kosten wie z. Bsp. Reinigung, Fahrtkosten, Zeitzuschläge u. a. fallen nicht unter den Etat des Jugendzentrums und werden somit nicht berücksichtigt. Die genauen Summen für pädagogischer Etat und Sachetat werden jährlich für das folgende Jahr anhand der aktuellen Situation festgelegt.
Über die Mittelverwendung ist dem Rat der Gemeinde Sögel jährlich durch einen schriftlichen Bericht Rechenschaft durch den Jugendpfleger zu geben. Inhalt dieses schriftlichen Berichtes ist auch eine tabellarische Auflistung der Einnahmen und Ausgaben in einfacher Form, sowie die Feststellung der genauen Summen für pädagogischer Etat und Sachetat.
7. Corporate Identity/ Corporate Design/ Homepage
Für die Öffentlichkeitsarbeit, den Wiedererkennungswert und für die Identifikation der Zielgruppe mit der offenen Jugendarbeit werden verschiedene Logos, Farben und Schriftarten verwendet.
7.2 Das JuZ- Logo und seine Bedeutung
Das Hauptlogo für den allgemeinen Schriftverkehr des Jugendzentrums und für die Werbung bildet hierbei folgendes Logo:
Links im Quadrat ist eine Art Icon/ Symbol, welches sich in vielen Bereichen wieder findet.
Den rechten Teil bildet ein Block mit der Schriftart Enter Sansman. Rechts wird ein Teil des eigentlichen Logos von der Silhouette aus dem Logo der Gemeinde Sögel umschlossen. Dies soll neben der Trägerschaft auch den Corporate-Gedanken wieder spiegeln.
Zentrales Erkennungsmerkmal im Logo ist ein Stern mit Rahmen und als Ganzes die Silhouette eines Posthorns in Anlehnung an die frühere Funktion des jetzigen Jugendzentrums. Der Stern symbolisiert hierbei den Treffpunkt für Kinder und Jugendliche und auch das Zentrum, als Anspielung auf Jugendzentrum. In kleiner Schrift wird auf die Internetseite hingewiesen, was aber nicht fester Bestandteil des Symbols sein muss.
Als Grundfarbe des Logos wird ein dunkles Rot verwendet (HEX Farbskala 990000).
Eine Abwandlung des Logos kann in einigen Fällen aus Layout technischen Gründen verwendet werden. Die Abwandlung verzichtet hierbei auf die Silhouette aus dem Logo der Gemeinde um das Logo als kompaktes Rechteck nutzen zu können.
7.3 Das Logo der Jugendpflege Sögel
Für die Jugendpflege als Ganzes soll folgendes Logo verwendet werden:
Dieses Logo enthält wiederum das zuvor beschriebene Symbol mit dem Posthorn und dem Stern in der Mitte. In diesem Fall sind die Farben an die Farben des Logos der Gemeinde Sögel angepasst um eine Nähe zum Träger der Jugendpflege deutlich zu machen. Der Text wird in der Schriftart Berlin Sans in der Farbe HEX Farbskala 6db23e layoutet.
7.4 Weitere Logos
Für einzelne Teilbereiche der Jugendarbeit gibt es noch folgende Logos, die eine Differenzierung dieser Projekte verdeutlichen und die Zielgruppe konkreter ansprechen sollen. Auch ist es denkbar und sinnvoll, dass die beteiligten Kinder und Jugendliche eigene Logos für ihre Projekte und Arbeitsbereiche erstellen. Dies sollte aber unter Anleitung des Jugendpflegers geschehen.
Konzerte/ Projekte im Bereich Rock, Metal, Alternative etc.
Konzerte/ Projekte im Bereich Hip Hop, Rap, Pop etc.
Für weitere Einzelbereiche/ -projekte können weitere individuelle Logos erstellt werden. Dies kann und soll auch in Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. 7. 5 Die Homepage der Jugendpflege/ JuZ
Die Offene Jugendarbeit Sögel ist über die Internetadresse:
erreichbar. Die Internetseite soll jugendgemäß und ansprechend sein. Die Kernelemente aus dem zuvor geschilderten Bereich Corporate Identity sollen wieder finden.
Folgende Bereiche sind auf der Homepage vorzuhalten/ ein zu beziehen: 1. Vorstellung des Jugendzentrums und der offenen Jugendarbeit Sögel 2. Angebots- und Veranstaltungsübersicht 3. Jobbörse in Form eines digitalen Anzeigenmarktes 4. Weiterführende Informationen („nichtformelle Bildung“) 5. Bildergalerien und Nachrichtenbereich 6. Links zu anderen jugendrelevanten Internetseiten 9. Kontakt/ Impressum 10. Interaktiver Bereich (z. B. Gästebuch. Forum, Soziales Netzwerk u. a.)
Für eine zeitgemäße Jugendarbeit müssen neben der eigenen Homepage auch andere Plattformen im Internet genutzt werden. Unter anderem sollte das JuZ auch in sozialen Netzwerken bekannt sein und über diese Internetseiten an die Kinder und Jugendlichen herantreten. Ein entsprechendes Profil ist z. B. bereits bei Facebook angelegt und wird auch genutzt.
8. Gesetzliche Grundlagen
Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist unter anderem der Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG; Volltitel: „Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts“) mit über 100 Einzelparagraphen von Bedeutung. Das KJHG umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
Im KJHG wird in §11 explizit die Jugendarbeit aufgeführt:
§ 11 Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. Heute ist die Jugendarbeit nach § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch in Deutschland ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe, aber keine 'Pflichtaufgabe'.
§ 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist für die offene Jugendarbeit Sögel von besonderer Wichtigkeit. Einige wesentliche Auszüge aus JuSchG befinden sich im Anhang.
Des Weiteren sind z. B. das Nichtraucherschutzgesetz, Jugendmedienschutz, Jugendarbeitsschutzgesetz und andere Gesetze besonders zu beachten.
Neben diesen Gesetzen und den Aufträgen aus dem KJHG sind aber auch Beschlüsse des Gemeinderates, bzw. dem Ausschusses für Kinder, Jugend, Familie und Sport und das Konzept der offenen Jugendarbeit für die Arbeit bindend.
9. Gemeinwesenbezug und Vernetzung
Die offene Jugendarbeit Sögel mit dem Jugendzentrum „Alte Post“ versteht sich als aktiver Teil der sozialen Infrastruktur in der Gemeinde und ermöglicht Kindern, Jugendlichen und deren Familien den Kontakt mit anderen pädagogischen und psychosozialen Einrichtungen, bzw. erwirkt eine Verbesserung sozialräumlicher Strukturen. Der Jugendpfleger fungiert als Netzwerkler und delegiert gegebenenfalls auch an Dritte weiter.
Mögliche Kooperations- und Netzwerkpartner: (Grafik nicht online verfügbar)
Soziale Arbeit bedeutet auch immer die Arbeit in sozialen, fachlichen, administrativen und sonstigen Netzwerken. Dies kann möglicherweise ein Spannungsfeld bedingen, in dem der Jugendpfleger agieren muss. Die folgende Grafik zeigt ein Beispiel, wie ein derartiges Netzwerk aussehen kann und in welchen verschiedensten Zusammenhängen sich ein Klient befinden kann.
Ein derartiges Geflecht aus verschiedensten Akteuren bedingt eine gute Netzwerkarbeit mit Absprachen, Kooperationen und möglichen Synergieeffekten. Obwohl der Jugendliche im Mittelpunkt der Jugendarbeit steht, kann auch die Arbeit an anderen Stellen des Netzwerkes positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Klienten haben. Zum Beispiel können die Arbeit mit dem örtlichen Verein und die bessere Integration des Jugendlichen in den Sportverein das Verhalten und die Persönlichkeit des Jugendlichen positiv beeinflussen. Dies bedingt dann wieder Veränderungen innerhalb des Netzwerkes.
10. Reflexion – Evaluation – Qualitätssicherung
Die Auseinandersetzung mit Fragen nach der Qualität der geleisteten Arbeit ist heute unverzichtbarer Bestandteil professionellen Handelns, die die Fachkräfte der Jugendarbeit in Jugendämtern, bei Kommunen, in der offenen Jugendarbeit und in Jugendverbänden gleichermaßen beschäftigt. Mit Blick auf die Entstehung des Beteiligungsprojektes und das neue Jugendzentrum wird dieser Bereich auch für das JuZ „Alte Post“ ein wichtiger Punkt sein.
Qualitätssicherung kann aber nicht nur von statistischen Zahlen (z. B. Laufkundschaft u. a.) abhängig sein, sondern auch von der inhaltlichen Qualität. Gerade durch das Beteiligungsprojekt muss Qualität auch an der Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen gemessen werden. Da dies aber auch eine subjektive Wahrnehmung sein kann, muss letztendlich auch hier gut abgewogen werden.
Qualitätssicherung bezieht sich auch auf die Arbeit der ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiter des Jugendzentrums. Hier muss eine Qualität durch Fortbildungen, Teambesprechungen und Anleitung gewährleistet werden.
Die Qualität der eigentlichen Arbeit ist nur schwer messbar. Eine reine Kopplung z. B. an den Zahlen von Jugenddelikten, Vandalismus u. ä. wäre zu kurz gegriffen und würde der Arbeit nicht gerecht werden. Die Frage, ob eine bestimmte pädagogische Handlung zu einem gewünschten nachhaltigen Ergebnis geführt hat, lässt sich niemals mit letztendlicher Gewissheit feststellen oder messen.
Strukturqualität
Die Strukturqualität beschreibt die Bedingungen. Dieser Bereich lässt sich im Gegensatz zu anderen noch relativ gut messen und bewerten. Jedoch bleibt auch die Strukturqualität abhängig von stetiger Verbesserung und Sicherung, sowie der Auswertung von Teilnehmerrückmeldungen, Jugendbeteiligung und anderen (z. B. Teambesprechungen, Gruppenarbeit etc.). Strukturqualität kann auch daran gemessen werden, wie gut ein geplantes Projekt mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt werden kann und ob es dort Handlungsbedarf gibt.
Prozessqualität
Die Prozessqualität ist einer der Bereiche, die sich neben der Strukturqualität auch gut bemessen lassen. Hierbei spielen Methodenauswahl/ -analyse, Zielsetzungen/ -orientierung, Interaktion und anderes eine Rolle. Die Qualitätssicherung des Verlaufs kann durch regelmäßige Teambesprechungen, Berichte, Teilnehmerrückmeldungen u. a. erfolgen.
Ergebnisqualität
Die Ergebnisqualität meint u. a. die Zielereichung und lässt sich in der offenen Jugendarbeit nur bedingt feststellen. Vielmehr muss in diesem Bereich darauf geachtet werden, dass durch eine gute Methodenauswahl/ -analyse der Prozess optimiert (und auch individualisiert) wird. Zielerreichung im Bereich der offenen Jugendarbeit zu evaluieren ist kaum bis gar nicht umsetzbar. Zu viele Faktoren spielen hierbei eine Rolle und sind nicht messbar.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz finden sich einige Aussagen zur Qualität der Jugendarbeit und diese werden durch das oben geschilderte Handlungsprogramm, sowie den Leitzielen bereits berücksichtigt. Besondere Qualitätsanforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich aus § 11 Abs. 1 und 2:
Diese sechs Voraussetzungen sind in dieser Konzeption berücksichtigt.
Grundsätzlich ist der hauptamtliche Jugendpfleger zu einem jährlichen Sachbericht verpflichtet, welcher als dann im Rat der Gemeinde Sögel diskutiert wird. Dieser Bericht soll die zuvor genannten Punkte berücksichtigen und die Qualität der Arbeit sofern möglich evaluieren und reflektieren. 11. Grenzen - Perspektiven
11.1. Grenzen
Pädagogische Arbeit und hier insbesondere die offene Jugendarbeit hat auch immer Grenzen, die benannt und auch akzeptiert werden müssen.
Grundsätzliche Grenzen sind dann gegeben, wenn die hier aufgeführten Leitziele und Inhalte keine Berücksichtigung mehr finden. Z. B. die Freiwilligkeit der Teilnahme muss gewährleistet sein. Ebenfalls ist eine Grenze erreicht, wenn demokratische Grundsätze verletzt werden (z. B. faschistische Tendenzen, Rassismus u. a.). Hier muss die Jugendpflege immer sorgfältig abwägen, wann weitere Fachleute, Institutionen (z. B. Polizei) und Andere hinzu gezogen werden.
Strukturelle Grenzen können teilweise behoben werden, müssen jedoch teilweise als reale Grenze gesehen werden. Die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, die finanzielle Ausstattung und das Raumangebot sind begrenzt.
Darüber hinaus ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen natürlich gewisse Grenzen, z. B. bei strafrechtlichen Handlungen, Drogenmissbrauch und anderes. Bei Feststellung von Kindeswohlgefährdung und Missbrauch hat der Jugendpfleger die so genannte Garantenstellung und muss jeglichen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung weiterleiten.
In der täglichen Arbeit müssen sich die Beteiligten eben dieser Grenzen bewusst sein und gegebenenfalls entsprechend agieren. Eine Weiterleitung oder Einbeziehung Dritter (z. B. Polizei, Jugendamt usw.) muss gewährleistet sein und darf nicht als Scheitern der offenen Jugendarbeit verstanden werden.
Moderne Jugendarbeit bedeutet auch eine gute Netzwerkarbeit und das Erkennen von Grenzen. Nicht jede Lebenssituation lässt sich durch einen Jugendpfleger oder anderen Beteiligten meistern/ verbessern.
Durch die Einführung einer für alle geltenden Hausordnung (siehe Anhang: Leitbild), die mit den Kindern und Jugendlichen verabschiedet werden muss, können allgemeine (Verhaltens-) Grenzen gesetzt und strukturelle Grenzen deutlich gemacht werden.
11.2. Perspektiven
Die Neuausrichtung der offenen Jugendarbeit mit Anbindung an ein neues Jugendzentrum in Verbindung mit dem Jugendbeteiligungsprojekt bietet sehr gute Startbedingungen. Durch die hier im Konzept verankerte Jugendbeteiligung kann die offene Jugendarbeit langfristig klientenzentriert und erfolgreich umgesetzt werden. Beteiligung schafft Identifikation und diese ist gerade in der offenen Jugendarbeit immens wichtig.
Auch bieten die neuen Räumlichkeiten positive Perspektiven. Es lässt sich ein vielfältiges Angebot umsetzen. Die personellen Perspektiven sind zum Teil durch die Anstellung eines Sozialpädagogen in Vollzeit gegeben. Langfristig sollte die personelle Situation aber erweitert werden und ehrenamtliche und nebenamtliche Personen müssen für die Arbeit gewonnen werden. Dies können ehrenamtliche Jugendliche und/ oder Praktikanten, FSJler, Freiwilligendienste, Honorarkräfte, Kooperationspartner und andere sein.
Die Möglichkeiten vor Ort sind vielschichtig und durch ein gutes Netzwerk und konkreten Kooperationen können auch viele dieser Möglichkeiten für die Arbeit genutzt werden. Die Anbindung der offenen Jugendarbeit an die Gemeinde Sögel eröffnet ebenfalls neue Perspektiven für die Zukunft. Zudem zeigte die Gemeinde Sögel durch die Initiierung des Jugendbeteiligungsprojektes, der Umsetzung eines neuen Jugendzentrums und der Anstellung einer Vollzeitkraft Interesse an der erfolgreichen Umsetzung von offener Jugendarbeit vor Ort.
Das zuvor niedergeschriebene Handlungsprogramm berücksichtigt zum einen eine Vielzahl von Arbeitsbereichen außerhalb des Jugendzentrums, aber immer in Verbindung mit dem Jugendzentrum. Diese Vorgehensweise beinhaltet also sowohl eine Geh- als auch eine Komm-Struktur und soll langfristig dazu beitragen, dass Schwellenängste überwunden und der Besuch des Jugendzentrums als selbstverständlich gesehen wird. Zum anderen wird ein frühzeitiger Ansatz im Handlungsprogramm deutlich, der bereits Kinder im Vorschul- und Grundschulalter in der Jugendarbeit berücksichtigt. Kinder und Jugendliche sollen die Person des Jugendpflegers somit bereits in gewohnten Kontexten kennen lernen und durch eine bestehende persönliche Beziehung auch den (frühzeitigen) Zugang zum Jugendzentrum finden. Darüber hinaus kann es gelingen, dass das Jugendzentrum durch eine breite Aufstellung und eine Öffnung auch für weitere Gruppen, Vereine und Institutionen zu einem Haus der Begegnung verschiedenster Personen und Gruppen wird. Dies trägt dazu bei, dass Integration gelebt werden kann und erhöht auch die Akzeptanz gegenüber dem Jugendzentrum im Nahbereich, als auch in der ganzen Kommune.
Die Berücksichtigung von Elternarbeit und (Kultur-) Angebote für (junge) Erwachsene in Verbindung mit einer gut aufgestellten Öffentlichkeitsarbeit kann und sollte zudem die Akzeptanz bei den Sögeler Bürgern gegenüber dem Jugendzentrum steigern und die zuvor geschilderten Begegnungen weiter forcieren.
Festzuhalten bleibt, dass viele Beteiligte gemeinsam an einem Ziel gearbeitet haben und langfristig arbeiten werden. Dies kann und muss als Chance und Perspektive verstanden werden.
Sögel im August 2011
Wolfgang Knese Jugendpfleger Gemeinde Sögel
Dieses Konzept wurde vom Jugendpfleger Wolfgang Knese mit Beteiligung der Gemeinde Sögel auf Grundlage einer Sozialraum- und Bedarfsanalyse, sowie der Ergebnisse aus einem Jugendbeteiligungsprojekt in der Gemeinde Sögel erstellt. Jugendzentrum Alte Post – Am Markt 9 – 49751 Sögel | www.altepost-soegel.de
12. Anhang
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe, zum Beispiel Verkauf und Verleih, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
Alkohol, Tabak In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden. Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Filme, Spielprogramme Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks – auf Antrag indizieren. Sie kann auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
Schwer jugendgefährdende Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die zum Beispiel den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, sind auch ohne Indizierung (kraft Gesetzes) mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
Aufenthalte In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken) gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibenden und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.
Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Sie können unter http://www.bmfsfj.de/ die aktuelle, nicht-amtliche Fassung sowie weitere Informationen zum Gesetz abrufen. Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Leitbild der offenen Jugendarbeit Sögel (mit Hausordnung)
1. Einführung
Das hier niedergeschriebene Leitbild für die offene Jugendarbeit ist sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für die haupt- und ehramtlich Tätigen bestimmt.
Es soll dazu beitragen, dass die offene Jugendarbeit in Sögel die Inhalte des Feinkonzeptes umsetzen kann und ist für beide Seiten verbindlich.
Durch ein mit den Kindern und Jugendlichen verabschiedetes Leitbild wird das Miteinander verschiedenster Klientel durch feste und klare Regeln auf ein tragfähiges Fundament gesetzt. Ein Jugendzentrum ohne feste Regeln und Absprachen kann auf Dauer nicht funktionieren. Dieses Leitbild wurde von den haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen mit den Kindern und Jugendlichen erarbeitet und verabschiedet.
Da Jugendarbeit immer ein fließender Prozess mit einem Bezug zur aktuellen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist, kann und sollte dieses Leitbild von Zeit zu Zeit erneuert werden.
Sögel im August 2011
2. Grundsätze
Das Angebot der offenen Jugendarbeit ist grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugänglich. Projektbezogene Einschränkungen (z. B. Mädchenarbeit nur für Mädchen) sind zulässig.
Nationalität, Geschlecht, Konfession oder Milieuzugehörigkeit sind keine Kriterien für Teilnahme oder Beteiligungsmöglichkeiten.
Das Jugendzentrum steht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 12 bis 27 Jahren offen. Bei den 21-27 jährigen Besuchern wird freiwilliges Engagement bzw. ehrenamtliche Mithilfe im JuZ vorausgesetzt.
Die Beteiligung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist zu gewährleisten.
Die offene Jugendarbeit soll Kinder und Jugendliche in den verschiedensten Bereichen fördern. Dies muss ressourcenorientiert geschehen („Stärken stärken“).
Die offene Jugendarbeit fügt dem kulturellen Leben in Sögel eine jugendkulturelle Note hinzu. Die Förderung jugendkultureller Ausdrucksformen ist Bestandteil dieses Punktes.
Die offene Jugendarbeit ist politisch neutral, sensibilisiert aber für politische und soziale Fragestellungen im sozialen Nahbereich und ermutigt zum zivilgesellschaftlichen Engagement.
Die Angebote der offenen Jugendarbeit sind freiwillig, geplant und unzensiert. In Einzelfällen kann nach Anmeldung eine Verbindlichkeit zur Teilnahme erforderlich sein und bleibt somit unberührt von diesem Punkt.
Die Jugendpflege handelt sowohl prozess- als auch zielorientiert. Jugendliche Bedürfnisse und Belange müssen immer wieder neu evaluiert werden und die Ergebnisse sollen sich in der Jugendarbeit wieder finden.
3. Hausordnung
01. Allgemeiner Teil - Das Jugendzentrum „Alte Post“ in Sögel ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit Gemeinde Sögel. Ziel ist es, für Kinder und Jugendliche eine Begegnungsstätte zu schaffen und Angebote für ihre Freizeitgestaltung anzubieten. Das Gebäude steht weiteren Personen, Organisationen und Vereinen (sofern möglich) nach vorheriger Absprache mit dem Jugendpfleger und/oder der Gemeinde Sögel zur Verfügung.
02. Integration und gemeinsame Sprache - Das Jugendzentrum ist ein Ort der Begegnung verschiedenster Gruppen und Personen. Als Ausdruck des Miteinanders, des gegenseitigen Respekts, der Integration und damit sich alle wohl fühlen sprechen wir eine gemeinsame Sprache, und zwar deutsch. Kinder und Jugendliche mit Sprachproblemen sind hier von nicht betroffen. Hier soll der Jugendpfleger unterstützend einwirken und gegebenenfalls Sprachkurse/ -förderung organisieren. Die Sprache darf und soll nicht als Mittel der Ausgrenzung genutzt werden.
02. Umgang - Das Jugendzentrum ist ein gewaltfreier Ort. Nicht gestattet oder geduldet werden körperliche Gewalt, Mobbing/ Ausgrenzung (psychische Gewalt) und Beleidigungen/ Diffamierungen jeglicher Art. Das Mitbringen/ Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt.
03. Öffnungszeiten - Das Jugendzentrum kann von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr, an Freitagen und Samstagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis maximal 1.00 Uhr und an Sonntagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet werden. Die tatsächlichen Öffnungszeiten richten sich zum einen nach dem Feinkonzept der offenen Jugendarbeit und nach den personellen Möglichkeiten vor Ort. Zudem können die Öffnungszeiten an Tagen vor Feiertagen bis maximal 1.00 Uhr verlängert werden. Veranstaltungen, die vorstehende Öffnungszeiten überschreiten, müssen vom Jugendpfleger und der Gemeinde Sögel genehmigt werden.
05. Lebensmittel - Der Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln (z.B. Pizza u. a.) ist untersagt. In Einzelfällen kann dies jedoch in Absprache mit dem Jugendpfleger oder einer zum Dienst verpflichteten Person erlaubt werden. Süßigkeiten und andere Kleinigkeiten unterliegen nicht diesem Verbot.
06. Alkohol- und Zigarettenkonsum - Im Jugendzentrum dürfen keine hochprozentigen Getränke ausgeschenkt oder mitgebracht werden. An angetrunkene Jugendliche darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Im ganzen Jugendzentrum gilt absolutes Rauchverbot. Während der Öffnungszeiten im offenen Bereich ist der Ausschank und Verzehr von Alkohol grundsätzlich untersagt. Alkoholisierte Besucher erhalten für den jeweiligen Tag Hausverbot. Im JuZ und auf dem Außengelände des JuZ ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.
07. Drogen - Personen, die auf dem Gelände des Jugendzentrums versuchen, illegale Drogen zu nehmen oder zu veräußern, werden sofort aus dem Jugendzentrum verwiesen. In jedem Fall wird eine Anzeige erstattet.
08. Jugendschutz und andere Gesetze Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung.
09. Sauberkeit und Reinigung - Der Jugendpfleger und die jeweils Beauftragten sind für die Ordnung in den Räumen und den laufenden Betrieb verantwortlich. Jeder Besucher ist aber für Sauberkeit mitverantwortlich und achtet auf einen sorgfältigen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Inventar. Besucher des Jugendzentrums können im Einzelfall zum Aufräumdienst verpflichtet werden (z. B. bei eigener Verschmutzung). Die allgemeine, turnusmäßige Reinigung der Räumlichkeiten (mit Sanitärbereich) wird durch die Gemeinde Sögel gewährleistet.
10. Rücksicht auf Nachbarn - Generell ist beim Betreten und beim Verlassen des Jugendzentrums auf möglichst geringe Lärmbelästigung der Nachbarn zu achten. Dies gilt auch für die An- und Abfahrt. Ab 22.00 Uhr ist der Außenbetrieb einzustellen. Bei Abendveranstaltungen muss ab spätestens 1.00 Uhr die Veranstaltung beendet sein.
11. Sachbeschädigung - Wir behandeln das Eigentum anderer und das des Jugendzentrums mit Sorgfalt und Respekt. Vorsätzliche Sachbeschädigungen werden angezeigt. Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind umgehend dem Jugendpfleger zu melden.
12. Hausrecht - Hausrecht haben neben dem Jugendpfleger sowie der Gemeinde Sögel die zum Dienst beauftragten Personen (z.B. Thekendienst, Aufsichtspersonal u. a.). Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnung dieser Personen halten, können des Hauses sofort verwiesen werden.
13. Hausverbote – Im Falle von Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot verhängt werden. Über ein ständiges Hausverbot entscheiden das Leitungsteam und der Jugendpfleger gemeinsam. Kurzzeitige Hausverbote obliegen dem Jugendpfleger oder den von ihm Beauftragten.
14. Raumnutzung - Im Küchen- / Thekenbereich halten sich nur der Jugendpfleger sowie geschulte Thekenkräfte auf. Diese Regelung kann durch die zuvor genannten Personen zeitweise aufgehoben werden. Der Gruppenraum steht grundsätzlich kleineren Gruppen bis max. 10 Personen zur Verfügung. Über die Vergabe und Dauer der Nutzung entscheidet der Jugendpfleger. Die Nutzung der Pakethalle durch Dritte wird durch eine Nutzungsvereinbarung schriftlich festgehalten.
15. Schlüssel - Der Jugendpfleger ist verantwortlich für die Schlüsselverwaltung. Personen und Gruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit einen eigenen Schlüssel für das Jugendzentrum oder Teilbereiche des Jugendzentrums erhalten, sind für diese Schlüssel selbstverantwortlich und haften bei Verlust.
16. Haftung - Das Jugendzentrum übernimmt keine Haftung für Garderobe, Handys und sonstige Wertgegenstände.
17. Aushang - Diese Hausordnung ist im Jugendzentrum auszuhängen. Sie wird den Besuchern damit bekannt gegeben und ist damit verbindlich .
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